Teilnahmebedingungen Yoga Retreat
-
Teilnehmerzahl: Das Retreat kommt zustande, wenn mindestens 6 Anmeldungen vorliegen. Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 14 Personen
-
Retreat-Ausfall: Sollte das Retreat nicht die Mindestteilnehmerzahl erreichen, behalten sich die Veranstaltenden das Recht vor, das Retreat bis spätestens 14 Tage vor Reiseantritt abzusagen. Die Kursteilnehmenden bekommen in diesem Fall den gezahlten Betrag in voller Höhe zurück. Beim Retreat-Ausfall können den Veranstaltenden keine Schadensersatzansprüche gestellt werden.
-
Zahlung und Kosten Yoga: Der Gesamtbetrag ist spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung zu begleichen. Beim Kauf über den Onlineshop erfolgt dies automatisch.
-
Zahlung, Kosten und Datenschutz Hotel: Die Kosten für Hotel und Verpflegung fallen am Veranstaltungswochenende an und sind vor Ort beim Hotel zu zahlen. Sofern die Veranstaltenden die Hotelbuchung für den Teilnehmenden übernehmen, stimmt dieser der Übermittlung deiner personenbezogenen Daten gemäß Datenschutz-Grundverordnung zu.
-
Sonstige Kosten: Es handelt sich nicht um eine Pauschalreise. Weitere Kosten, wie Anreise, Kur-Taxe oder Reisestornoversicherungen, etc. sind deshalb nicht aufgeführt.
-
Stornierungsbedingungen: Bei Stornierung bis drei Monate vor dem Retreat fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50€ an. Ab diesem Zeitpunkt betragen die Stornierungskosten 100 Prozent des Gesamtpreises.
-
Gesundheitszustand: Der Gesundheitszustand der Teilnehmenden erlaubt es, aktiv an den Yogastunden teilzunehmen. Über mögliche bestehende körperliche oder physische Beeinträchtigungen, Verletzungen oder eine Schwangerschaft sind die Veranstaltenden vor Antritt der Reise zu informieren. Ob die Teilnahme am Yogaunterricht oder der Weinverkostung mit der jeweiligen körperlichen und psychischen Verfassung vereinbar ist, muss somit jede:r Teilnehmende in eigener Verantwortung (ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates) selbst entscheiden.
-
Haftung
Für Schadenersatzansprüche, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir unbeschränkt
- im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
- bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung
- soweit Garantieversprechen abgegeben wurden oder
- soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.